Mann arbeitet konzentriert im Büro am Computer mit Leistungsverzeichnis, auf dem Schreibtisch liegt ein gelber Bauhelm
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Positionsarten

Positionsarten beschreiben die verschiedenen Typen von Leistungspositionen in einem Leistungsverzeichnis. Je nach Positionsart wird eine ausgeschriebene Leistung unterschiedlich behandelt – entweder als fester Bestandteil des Auftrags oder als Option, die nur unter bestimmten Umständen zum Tragen kommt. Für Ausschreibende und Bieter ist es wichtig zu wissen, um welche Art von Position es sich handelt, da dies Einfluss auf Angebote, Vergabe und spätere Abrechnung hat. Im Folgenden werden die gängigen Positionsarten – von der normalen Leistungsposition bis zur Zuschlagsposition – und ihr praktischer Einsatz erläutert.

Normal- und Grundposition

Normalposition und Grundposition bezeichnen beide eine reguläre Leistungsposition, die ohne Vorbehalt zur Ausführung kommt. Eine Normalposition hat keine Alternativpositionen zugeordnet – sie wird also genau so beauftragt und ausgeführt, wie beschrieben. Oft werden Grund- und Normalposition synonym verwendet. Streng genommen ist jedoch die Grundposition eine besondere Form: Sie ist eine Leistungsposition, der alternative Ausführungsvarianten zugeordnet sind. Das heißt, es gibt Alternativpositionen, die anstelle der Grundposition ausgeführt werden könnten. Ob die Grundposition oder eine ihrer Alternativen tatsächlich beauftragt wird, entscheidet der Auftraggeber im Moment der Vergabe (Zuschlag). Eine Grundposition erscheint im LV also immer im Paket mit mindestens einer Alternativposition. Zum Beispiel könnte eine Grundposition „Mauerwerk in Kalksandstein“ vorgesehen sein, und als Alternativposition dazu „Mauerwerk in Ziegel“ – welche Variante umgesetzt wird, bleibt bis zur Auftragsvergabe offen. Wichtig: Die Grundposition wird im Angebotsfall zunächst wie eine normale Position behandelt und fließt in die Angebotssumme ein, während ihre Alternativen vorerst nur Preise ohne Summe darstellen (Details dazu siehe Alternativposition). In ASBwin gilt: Wenn Sie bei einer Position keine besondere Kennung einstellen, handelt es sich automatisch um eine Normalposition.

Alternativposition (Wahlposition)

Eine Alternativposition (auch Wahlposition genannt) ist eine Leistungsposition, die alternativ zu einer Grundposition angeboten wird. Das bedeutet, der Auftraggeber behält sich vor, entweder die Grundposition oder die Alternativposition(en) ausführen zu lassen. Alternativpositionen stehen also immer in Bezug zu einer übergeordneten Grundposition – sie ersetzen diese, falls sie zum Zuge kommen. Wichtig für Bieter: Alternativpositionen werden im Angebot zwar mit einem Einheitspreis versehen, gehen aber zunächst nicht in den Angebotsgesamtpreis ein. Der Grund: Solange nicht feststeht, welche Ausführung beauftragt wird, soll der Vergleich der Angebote fair anhand der Grundposition erfolgen. Erst bei Zuschlag wählt der Auftraggeber die auszuführende Variante aus, und nur diese wird dann vertraglich bindend umgesetzt.

In der Praxis ermöglichen Alternativpositionen flexible Ausschreibungen: Der Bieter kann z. B. neben dem Grundangebot zusätzliche Alternativen vorschlagen (etwa ein anderes Material oder Verfahren), ohne dass separate Ausschreibungen nötig sind. Der Auftraggeber gewinnt Spielraum, um die wirtschaftlich oder technisch beste Variante auszuwählen, bleibt dabei aber transparent – alle Bieter wissen, dass Alternativen angeboten werden können.

ASBwin unterstützt Alternativpositionen durch komfortable Funktionen. So können Sie z. B. per Drag & Drop Alternativpositionen einer Grundposition zuordnen: Im Eigenschaften-Fenster lässt sich eine Position als Grundposition definieren und andere Positionen als ihre Alternativen markieren. Alternativpositionen erhalten in ASBwin automatisch eine Kennung, die sie mit ihrer Grundposition verknüpft und als „nur EP“ ausweist. Nur EP bedeutet, dass der Gesamtpreis dieser Position bei Berechnungen und Preisspiegeln zunächst nicht berücksichtigt wird – genau so, wie es konzeptionell vorgesehen ist. Für den Anwender heißt das, dass Alternativpositionen unkompliziert im LV angelegt werden können, ohne die Summenbildung zu verzerren. Im Ausdruck oder Export (z. B. GAEB) sind die Alternativen korrekt als solche gekennzeichnet, sodass alle Beteiligten sie erkennen.

Bedarfs- und Eventualposition

Eine Bedarfsposition (auch Eventualposition genannt) ist eine Position, die nur im Bedarfsfall zur Ausführung kommt. Anders als Alternativpositionen stehen Bedarfs- bzw. Eventualpositionen nicht im direkten Zusammenhang mit einer Grundposition. Sie werden zusätzlich zum regulären Leistungsumfang ausgeschrieben, falls eine bestimmte Leistung eventuell benötigt wird. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist unklar, ob und in welchem Umfang diese Position tatsächlich gebraucht wird. Die Entscheidung darüber fällt erst später – meist während der Bauausführung oder im Verlauf des Projekts, also nach der Auftragserteilung. Klassisches Beispiel: Bei einem Baugrubenaushub könnte eine Bedarfsposition „Felsboden lösen“ vorgesehen sein, für den Fall, dass man auf Fels stößt. Findet sich kein Fels, wird die Position einfach nicht beauftragt, ohne dass ein Vertragsnachtrag nötig ist.

Für Angebote bedeutet das: Bieter geben für Bedarfspositionen Preise an, die zunächst als Reserve dienen. Ob eine Bedarfsposition in die Wertung des Angebots einfließt, kann unterschiedlich gehandhabt werden. In ASBwin lässt sich etwa steuern, ob Bedarfs- bzw. Eventualpositionen zum Gesamtpreis zählen sollen oder nur mit einem Einheitspreis (EP) angegeben werden. Eine Bedarfsposition ohne besonderen Zusatz wird im Regelfall wie eine normale Position in die Angebotssumme aufgenommen. Eine Eventualposition hingegen kennzeichnet man in ASBwin als nur EP, damit ihr Betrag nicht in die Summen eingeht. Auf diese Weise kann man flexibel entscheiden, ob ein „Eventualposten“ finanziell berücksichtigt wird oder rein informativ als Preis angeboten wird. Vergabestellen begrenzen aus Transparenzgründen den Umfang von Bedarfspositionen oft prozentual (üblich sind max. ~10–15 % des Auftragsvolumens), um sicherzustellen, dass der Großteil der Vergabesumme aus klar definierten Leistungen besteht. Bedarfspositionen sind nicht mit Nachträgen zu verwechseln: Ein Nachtrag wird erst nach Vertragsabschluss als Vertragsänderung vereinbart, während Bedarfspositionen von Anfang an im LV stehen – jedoch unter Vorbehalt, ob der Bedarf eintritt.

Zuschlagsposition

Eine Zuschlagsposition ist eine besondere Positionsart, die einen prozentualen Aufschlag auf andere Positionen berechnet. Diese Positionsart wird eingesetzt, um z. B. Gemeinkosten, Risiken oder Sonstiges als separaten Posten auszuweisen, der sich prozentual aus dem Preis vorangehender Positionen ergibt. ASBwin richtet sich bei Zuschlagspositionen nach den GAEB-Standards (GAEB 2000) für solche Berechnungspositionen, um Kompatibilität beim Datenaustausch zu gewährleisten.

Charakteristisch für Zuschlagspositionen ist, dass sie sich immer auf bestimmte vorhergehende Positionen beziehen (daher der Begriff bezuschlagen für „aufschlagen“). In einer Ausschreibung können Sie z. B. definieren, dass auf alle Positionen eines bestimmten Abschnitts 5 % Zuschlag für Baustellengemeinkosten gerechnet werden. Die Zuschlagsposition selbst enthält dann den Prozentsatz als Menge und keinen eigenen Einheitspreis – stattdessen wird ihr Gesamtpreis automatisch aus den referenzierten Positionen ermittelt. Im LV-Formular ergänzt ASBwin den Langtext der Zuschlagsposition um die Berechnungsbasis (welche Positionen bezuschlagt werden) und trägt den Zuschlagswert ein. Dadurch ist für jeden Bieter und später den Auftragnehmer transparent, worauf sich der Zuschlag bezieht.

In ASBwin werden drei Arten von Zuschlagspositionen unterschieden:

  • Zuschlag auf markierte Positionen:
    Es werden alle zuvor markierten, davorstehenden Positionen mit dem Zuschlag bedacht, bis erneut eine Zuschlagsposition folgt. Hintereinander stehende Zuschlagspositionen vom Typ Zm beziehen sich auf denselben vorherigen Positionsbereich.
  • Zuschlag auf alle vorherigen Positionen:
    Hierbei werden ab einer Zuschlagsposition alle davor liegenden Positionen automatisch einbezogen, bis zur nächsten Zuschlagsposition vom selben Typ. Diese Variante trägt in ASBwin die Kennung Za.
  • Zuschlag auf eine definierte Liste:
    In diesem Fall wird festgelegt, welche einzelnen Positionen in die Berechnung einfließen. Man kann in einem Dialog eine Liste konkreter Positionsnummern und ggf. Teilmengen angeben. Überschreitet eine angegebene Teilmenge die Positionsmenge, wird maximal die vorhandene Menge berücksichtigt. Diese Variante hat die Kennung Zl in ASBwin.

Gemeinsam ist allen Zuschlagspositionen, dass sie prozentual arbeiten. Der Nutzer gibt z. B. „5“ als Menge ein (für 5 %) – die Software berechnet daraus den Zuschlagsbetrag automatisch als Prozentsatz der Summe der bezuschlagten Positionen. Im Feld Einheitspreis der Zuschlagsposition zeigt ASBwin dann die Gesamtbasis (Summe der referenzierten Positionen) an, im Feld Gesamtpreis den errechneten Zuschlagswert. Diese Felder sind schreibgeschützt, da die Berechnung vom Programm erfolgt. Positionen, die keinen Gesamtpreis haben (z. B. Alternativpositionen nur EP), werden bei der Zuschlags-Berechnung übrigens automatisch ignoriert.

In der Praxis machen Zuschlagspositionen Kalkulationen übersichtlicher. Anstatt in jeder Position einen Aufschlag einzurechnen oder am Ende einen Pauschalbetrag anzusetzen, werden Aufschläge transparent ausgewiesen. Bieter sehen genau, wofür der Zuschlag gedacht ist, und Auftraggeber können solche Positionen bei Bedarf einfacher anpassen oder streichen. Durch die strikte GAEB-Konformität bleibt die Austauschbarkeit gewährleistet – allerdings unterstützt das ältere GAEB-90-Format nur eine der drei Zuschlagsarten (Typ Zm). Innerhalb von ASBwin können Sie selbstverständlich alle drei Arten nutzen. Wichtig ist nur, konsistent zu bleiben: Zuschlagspositionen sollten immer klar erkennbar und korrekt zugeordnet sein, damit keine Verwirrung entsteht.

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