ASBwin hält sich an die vom GAEB 2000 festgelegte Behandlung von Zuschlagspositionen, um den Datenaustausch sicherzustellen. Es können nur vorangehende Positionen innerhalb einer Gliederungsstufe bezuschlagt werden. Drei Arten von Zuschlagspositionen werden unterschieden:
1. Alle markierten, vorangehenden Positionen werden bezuschlagt. Die Bezuschlagung endet bei einer vorangehenden Zuschlagsposition. Direkt hintereinander liegende Zuschlagspositionen bezuschlagen allerdings die gleichen Positionen.
(Kennzeichnung: Zm)
2. Alle vorangehenden Positionen werden bezuschlagt, bis zur nächsten Zuschlagsposition. (Kennzeich.: Za)
3. Alle aufgeführten Positionen werden bezuschlagt. Die Positionen werden in einer Liste abgelegt. In der Liste kann eine zu bezuschlagende Teilmenge eingetragen werden. Überschreitet diese eingetragene Menge die Positionsmenge, wird maximal die Positionsmenge bezuschlagt! Wird keine Teilmenge eingetragen, wird immer die gesamte Positionsmenge bezuschlagt. Eine Position kann in dieser Liste nur einmal aufgeführt werden. (Kennzeichnung: Zl)
Im LV wird der Langtext um die Beschreibung der Berechnungsart der jeweiligen Zuschlagsposition ergänzt. Der Zuschlagsprozentsatz wird im Feld Menge eingetragen. Die Zuschlagsposition wird automatisch berechnet. Im Feld EP steht die Gesamtsumme der bezuschlagten Positionen. Dieses Feld ist nicht editierbar. Im Feld GP steht der aus dem Feld EP prozentual errechnete Wert. Positionen ohne GP (z. B. Alternativpositionen) werden nicht mit eingerechnet.
Kompatibilität:
GAEB 90: Im GAEB 90 Format kann nur die als erstes aufgeführte Art von Zuschlagspositionen übergeben werden. Sollen die LV-Daten über GAEB 90 übergeben werden, sind für die LV-Erstellung somit die Arten 2. u. 3. ausgeschlossen. Der gemischte Betrieb mit älteren ASBwin- Versionen im Zusammenhang mit Zuschlagspositionen ist nicht möglich bzw. sinnvoll.

Dialog zum Erfassen von Zuschlagspositionen