Weiterhin kann ein Skonto mit einem Zahlungsziel eingegeben werden (z. B. 3% in 10 Tagen). Der Skonto wird nicht automatisch von den Zahlungsfreigaben abgezogen, sondern in einer separaten Zeile für den Bauherrn angezeigt. Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um einen reinen kaufmännischen Skontoabzug handelt, da in einigen Büros der Skontoabzug wie ein zweiter Nachlass gehandhabt wird. Da der Planer i. d. R. aber nicht wissen kann, ob der Bauherr das Zahlungsziel einhält und damit der Skontobetrag abzugsfähig wird, kann das Programm diesen Abzug nur optional behandeln und anzeigen. Im Gegensatz zum Nachlass wirkt der Skonto auf jede einzelne Zahlungsanweisung und nicht auf den gesamten Auftrag.